Skip to content

Schongauer Restbahn 01 Traditional Cache

This cache has been archived.

gnoerz: Vier Dosen der Runde sind weg - also ab ins Bahnarchiv!

More
Hidden : 12/3/2011
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
2 out of 5

Size: Size:   micro (micro)

Join now to view geocache location details. It's free!

Watch

How Geocaching Works

Please note Use of geocaching.com services is subject to the terms and conditions in our disclaimer.

Geocache Description:

Schongauer Restbahn 01

Eine Streckenstilllegung ist in Deutschland nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich, um sich einer Eisenbahninfrastruktur zu entledigen. Diese Möglichkeit tritt ein, wenn deren Abgabe an ein anderes Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gescheitert ist.
Voraussetzung für eine Stilllegung ist ein Antrag des EIU, dass ihm der weitere Unterhalt der betreffenden Infrastruktur wirtschaftlich nicht mehr zugemutet werden kann und dass es die entsprechende Infrastruktur zur Übernahme durch ein anderes EIU angeboten hat. Die Streckenstilllegung erfolgt für Eisenbahnen des Bundes durch einen Verwaltungsakt des Eisenbahn-Bundesamtes. Für andere Eisenbahninfrastruktur ist die nach Landesrecht zuständige Behörde zuständig. Eine Stilllegung entbindet das EIU von der Pflicht, die Infrastruktur weiterhin zu unterhalten. Auf einer solch stillgelegten Strecke darf kein öffentlicher Eisenbahnverkehr mehr stattfinden. Der auf manch derartigen Strecken stattfindende touristische Draisinenverkehr wird rechtlich nicht als Eisenbahnverkehr gewertet. Auch nach einer Streckenstilllegung bleibt die Eisenbahninfrastruktur „Betriebsanlage einer Eisenbahn“ und dem Fachplanungsrecht gemäß § 38 Baugesetzbuch (BauGB) unterworfen, so dass eine Wiederinbetriebnahme ohne erneuten Planfeststellungsbeschluss erfolgen kann; es sind auf einer stillgelegten Strecke Erkundungsfahrten z.B. zur Wiederinbetriebnahme mit Nebenfahrzeugen möglich. Erst eine Freistellung nach § 23 AEG (früher Entwidmung), entzieht die Fläche dem Fachplanungsrecht der Eisenbahn und macht die Infrastruktur zur „Nicht-Eisenbahn“.
In den Jahren 1994 bis 2004 wurden in Deutschland pro Jahr mehr als 400 km Strecken stillgelegt. Die meisten Strecken (599 km) wurden in diesem Zeitraum in Sachsen-Anhalt stillgelegt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen (574 km) und Bayern (522 km).
Die Abbestellung des Personennahverkehrs durch das zuständige Bundesland hat mit einer Stilllegung im Sinne des § 11 AEG unmittelbar nichts zu tun. Jedoch kann die Vorhaltung der Strecke für das EIU durch die ausbleibenden Trassenentgelte unwirtschaftlich werden, so dass die Stilllegung eine mögliche Konsequenz ist.
Streckenstilllegungen erfolgen in der Schweiz nach dem Eisenbahngesetz (EBG) und in Österreich regelt dies das Eisenbahngesetz von 1957 (EisbG).

(Quelle: Wikipedia)

Additional Hints (Decrypt)

Zntargvfpu

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)