Verein, Vereinigungen und auch Gruppierungen oder Organisationen sowie politische Parteien sind Ausdruck des Gemeinschaftsgeistes, der Interessensgleichheit und der Freude am Beisammensein.
Das die in dieser Weise geführten sozialen Kontakte heutzutage scheinbar durch Rechte wie z.B. das Vereins- und Versammlungsrecht oder das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt werden müssen, ist nicht verwunderlich.
Schon immer waren diese sozialen und gesellschaftlichen Struckturen ein wunder Punkt in den Augen von Diktatoren, Tyrannen oder ähnlichem. Diese wurden somit entweder unterbunden oder unter ihre Kontrolle gebracht.
Von der ersten bekannten Vereinsgründung im Jahre 1653 hat sich ein reges Vereinsleben etabliert und bis heute gehalten.
Hier am naheliegensten ist wohl der Tennisverein. Er wurde am 12. Juli 1978 gegründet und mit ihm hat in St. Margarethen ein Sport Eingang gehalten, der damals als Exklusievsportart angesehen wurde. Der starke Zuwachs an Mitgliedern von anfangs 21 stieg bis ins Jahr 1982 auf 98 Mitglieder an. Dies verdeutlicht das Interesse der Gemeinde am Tennis.
Der Bau einer Anlage mit drei Tennisplätzen war die Folge, die 1980 den Spielbetrieb aufnahm. Bis heute stieg das Interesse weiter an, sodass im Frühjahr 2006 die „TC St. Margarethen TennisAcademy“ gegründet wurde.
Geschichtlich noch erwähnenswert sind div. aufgelöste Vereine wie z.B. der St. Margarethner Radfahrverein 1925-1934, oder der Männergesangsverein "Sangeslust" 1932-1934. Diese und noch einige andere Vereinigungen sowie politische Ortsgruppen wurden vom autoritären Ständestaat noch vor 1938 aufgelöst.