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Friedhof Wiener Neudorf Traditional Cache

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gerryko: Zeit für Ihn, sich zu verabschieden

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Hidden : 3/6/2013
Difficulty:
1.5 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   micro (micro)

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Geocache Description:

Nano Tradi, an einem der ruhigsten Plätze in Wiener Neudorf

Friedhof, Friedhofsordnung und Konflikt mit dem Kloster zum guten Hirten
 
Am 1. November 1897 wurde in Wiener Neudorf der neue Friedhof eingeweiht, der damals noch am Ortsrand lag. Im folgenden Jahr gab der Gemeindeausschuss eine Friedhofsordnung heraus. Man war sehr gründlich vorgegangen und hatte sich entsprechende Unterlagen von zahlreichen Gemeinden und auch von Wiener Friedhöfen besorgt. Diese neue Friedhofsordnung sollte aber sehr bald zu einem Konflikt mit dem Kloster, der „Kongregation vom Guten Hirten“, führen. Denn die Gemeinde hatte auch neue Gebühren festgelegt, die – im Hinblick auf die finanziellen Aufwendungen für den neuen Friedhof – höher waren als bisher. So sollten die einfachsten Gräber („III. Classe“)  4 Gulden sowie 2 Gulden 50 Kreuzer für den Totengräber kosten. Dagegen protestierte die Klostervorstehung, die für Grabstätten von Insassen der Strafanstalt aufzukommen hatte, die über kein nachgelassenes Vermögen verfügten, und weigerte sich in drei konkreten Fällen, die in Rechnung gestellten Gebühren zu bezahlen. Da auch die Gemeinde auf ihrem Standpunkt beharrte, appellierte das Kloster an Statthalterei und Landesregierung. Die Gemeinde argumentierte, dass dem Kloster die „Alimentationspflicht“ für die internierten Personen oblag und dieses daher auch die Gräber bezahlen müsse; dem wurde vom Landesausschuss entgegengehalten, dass dies dem Zivilrecht unterläge und die Gemeinde daher das Kloster klagen müsse, wozu Wiener Neudorf bereit war, da es jährlich mehr als 30 Anstaltstote gab. Schließlich wurde aber in Absprache mit Statthalterei und Landesausschuss von der k.k. Oberstaatsanwaltschaft in Wien die Anordnung getroffen, dass die Gemeinde  eine Beerdigungsgebühr von insgesamt 12 Kronen (1892 war die Kronenwährung eingeführt worden) fordern konnte – das entsprach 6 Gulden gegenüber den verlangten 6 Gulden 50 Kreuzern –, die aus dem Nachlass der Verstorbenen zu decken waren; war kein Nachlass vorhanden, sollte die Kongregation wie bisher freiwillig 2 Gulden 40 Kreuzer (entsprach 4 Kronen 80 Heller) an die Gemeinde bezahlen. Ein letzter Versuch der Wiener Neudorfer ihre Gebühren hereinzubekommen, nämlich den Bezirksarmenfonds dafür heranzuziehen, scheiterte ebenfalls, da dieser nur dann zu Zahlungen verpflichtet war, wenn auch keine freiwilligen Zahlungen geleistet wurden.

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