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Eingeschränktes Haltverbot?! Traditional Cache

This cache has been archived.

muede: Pfüati

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Hidden : 8/31/2013
Difficulty:
4 out of 5
Terrain:
2.5 out of 5

Size: Size:   micro (micro)

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Geocache Description:

Eingeschränktes Haltverbot?!



Jeder kennt die Situation. Man fährt gemütlich mit seinen Cachebuddies irgendwo hin bis plötzlich jemand meint "Halt mal schnell an, da liegt ein Cache". Plötzlich ist er teuer, der gute Rat. Wann darf man denn jetzt genau wieder halten und wann nicht? Hier werden Sie geholfen!

Allgemeines
Das Haltverbot (Abkürzung HV) ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein behördliches Verbot an Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund zu halten. "Halten ist eine gewollt Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist", so die Legaldefinition in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO).
Das Haltverbot kann unter anderem mittels Verkehrszeichen angeordnet werden. Das absolute und das eingeschränkte Haltverbot sind verschiedene Stationierungsverbote für sämtliche Kraftfahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund. Die grundlegenden Verhaltensvorschriften sind in §12 StVO geregelt.
Umgangssprachlich wird das absolute Haltverbot auch als Halteverbot und das eingeschränkte Haltverbot auch aus Parkverbot bezeichnet, wobei die letztgenannten nach StVO zu unterscheiden sind. In Österreich handelt es sich dabei um die amtlichen Begriffe.

Grundsätze
Es darf immer und überall dort gehalten werden, wo es nicht verboten ist. Hierbei ist die gesamte StVO in ihrem Kontext zu sehen. Regelungen zum Halten bzw. zu Haltverboten sind in der StVO verstreut zu finden.
In §2 der StVO ist die Fahrbahnbenutzung durch Fahrzeuge vorgeschrieben. Dort heißt es in Absatz 1 einfach: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen [...]" Gehwege gehören nicht zur Fahrbahn, woraus folgt, dass auf Gehwegen generell nicht gehalten werden darf (Nutzungsverbot für Fahrzeuge), sofern es nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t) oder durch Parkflächenmarkierungen auf dem Gehweg erlaubt ist.
Zu unterscheiden sind:
-Haltverbot: Fahrzeugführer dürfen nicht halten oder parken (außer verkehrsbedingt oder bei Vorliegen besonderer Umstände)
-Parkverbot: Fahrzeugführer dürfen nicht parken.
Folgende Legaldefinitionen sind zu beachten:
-"Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist"
-Parken ist in §12 Abs.2 StVO definiert "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt."
-Warten: Wird die Fahrt aufgrund einer Anordnung oder der Verkehrssituation unterbrochen, wird im Sinne der StVO nicht gehalten, sondern gewartet. Warten "Wird dem unterbrochenen Verkehrsvorgang des fließenden Verkehrs zugerechnet." Das Haltverbot kommt daher nicht zum Tragen.
-Liegenbleiben: wird die Fahrt betriebsbedingt unterbrochen, so hält der Fahrzeugführer ebenfalls nicht, sondern bleibt liegen. Verbleibt das Fahrzeug jedoch im Haltverbot, obwohl die Beseitigung möglich wäre, wird aus dem Liegenbleiben das unzulässige Parken.

Haltverbot nach §12 StVO
§12 Abs.1 StVO bestimmt: "Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen, 5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten."

Haltverbot durch Verkehrszeichen
Gemäß §41 Abs.1 StVO sind alle in Anlage2 StVO "durch Vorschriftzeichen [...] angeordneten Ge- und Verbote zu befolgen.".
Verboten ist das Halten bis zu zehn Meter vor folgenden Verkehrszeichen, wenn sie dadurch verdeckt werden:
-einem Andreaskreuz (Zeichen 201)
-dem Zeichen Vorfahrt gewähren (Zeichen 205)
-dem Zeichen Halt. Vorfahrt gewähren (Stoppschild, Zeichen 206)
Des Weiteren gilt ein Parkverbot
-innerhalb eines Kreisverkehrs (Zeichen 215) auf der Fahrbahn,
-an Taxenständen (Zeichen 229)
-auf sowie bis zu fünf Meter vor Fußgängerüberwegen (Zeichen 293)
-linbks einer durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie (Zeichen 295), wenn rechts ein befestigter Seitenstreifen vorhanden ist,
-auf einer mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn (Zeichen 297),
-innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Zeichen 299).

Absolutes Haltverbot nach Zeichen 283
Das absolute Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet es Fahrzeugführern, auf der Fahrbahn zu halten.

Eingeschränktes Haltverbot nach Zeichen 286
Das eingeschränkte Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 286 StVO, verbietet es Fahrzeugführer auf der Fahrbahn länger als 3 Minuten zu halten, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.

Quelle und weitere Informationen: Wikipedia

Zum Cache
Der Cache liegt an einem öffentlich zugänglichem Ort, es müssen keine Privatgrundstücke betreten werden. Bitte passt besonders auf Muggels auf, wie es in Städten üblich ist, schwirren davon jede Menge herum.
Um an den Cache zu kommen, muss nichts demontiert oder zerstört werden, aber man braucht besonderes Werkzeug. Manche werden daher vielleicht sogar öfter anreisen müssen, bis sie das richtige dabei haben und sogar die, die meinen sie hätten alles dabei, werden sich noch wundern... Wer mag kann nach UV-Hinweisen suchen, aber auch die sollten nicht allzu leicht zu finden sein.
Man kann bis ca. 1,5m an den Cache heranfahren. Ob, wann und wie lange man sein Fahrzeug aber dort abstellen darf, könnt Ihr dem Listing entnehmen.

PS: Wochenlange Fallstudien haben ergeben, dass Schlüssel sich nicht als Werkzeug eignen! Vielen Dank an den Probanden, der hier anonym bleiben soll... ;-)

Wir wünschen Euch viel Spaß bei der Suche und beim Lösen der kleinen Aufgabe!

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