Bleibt möglichst lange auf den Wegen und schont die Natur!
Die Dose nicht in der Dämmerung oder bei Dunkelheit suchen!
Dieser Cache liegt in einem Waldgebiet, daher ist das Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG) zu beachten!
Das Betreten des Waldes ist (auf eigene Gefahr) durch den § 37 LWaldG zum Zweck der Erholung für Jedermann gestattet, sofern die per Gesetz gesperrten Bereiche (während Holzeinschlag, Naturverjüngungen, Forstkulturen, Pflanzgärten, forst- und jagdbetriebliche Einrichtungen oder aus naturschutzgründen gesperrte Flächen) nicht betreten werden. Darüber hinaus haben sich Besucher so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und seine Bewirtschaftung nicht gestört, der Wald nicht verunreinigt, gefährdet ober beschädigt und die Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt wird. § 41-Waldgefährdung durch Feuer: In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden. Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.