Die Segelhorster Revolution von 1848
Die „Segelhorster Revolution” ist ein schönes Beispiel für die neue „Mündigkeit der Bürger”. Fast die gesamte Bevölkerung von Segelhorst revoltierte gegen eine Maßnahme der kurhessischen Forstverwaltung. Diese hatte auf dem „Baumgarten”, einem Forstdistrikt unterhalb des Amelungsberges eine neue Eichenschonung , den „Eichelkamp”, angelegt und mit einem Zaun und Graben geschützt.
Nach dem Verständnis der Segelhorster war das ein Eingriff in ihre alten Rechte. Nach der schaumburgischen Holzordnung von 1572 standen die Wälder zwar unter landesherrlicher Aufsicht, die älteren Hute- und Holzrechte der Markgenossen, die das Hüten von Haustieren im Wald und den Holzeinschlag regelten, waren davon aber ausdrücklich ausgenommen. Die Segelhorster sahen in den Aktionen der kurhessischen Forstverwaltung einen ersten Schritt zur Abschaffung ihrer alten Rechte.
Am 21. April 1848 fand deshalb in der Segelhorster Schmiede eine Versammlung der Einwohner statt, auf der nach erregter Debatte die Zerstörung des Eichelgartens beschlossen wurde. Schon einen Tag später zogen 38 Segelhorster Männer zum Baumgarten, rissen die Zäune ein, warfen die Gräben zu und gruben die jungen Eichenbäume wieder aus. Das gewonnen Holz wurde unter den Männern verteilt und mit nach Hause genommen.
Jedoch wurden fast alle erwachsene Segelhorster, am 15 August 1849, vor dem kurfürstlichen Obergericht in Rinteln, zu Landesfriedensbruch angeklagt. Das Gericht verurteilte die Segelhorster Bürger mit Geldstrafen und Schadensersatz.
In den achziger Jahren gedachte man an die mutigen Segelhorster und so wurde die ehemalige "Dorfstraße" in "1848er Straße" (achzehnhundert-achtundvierziger-Strasse)umbenannt.