Der Pranger in Pinkafeld
Im Jahr 1728 kaufte die Gemeinde Pinkafeld das Rindsmaulsche Gutshaus, um es als Rathaus und Landgericht des privilegierten Marktes Pinkafeld zu verwenden. Dem Markt war bereits im Jahr 1397 vom Grundherrn der Herrschaft Bernstein, Nikolaus de Kanizsay, die Blutgerichtsbarkeit übertragen worden. 1830 wurde hier das letzte Gerichtsurteil gefällt. Die Pinkafelder Gerichtsbarkeit ging nach 1848 verloren.
Im Jahre1804 wird vor dem Gebäude der Pranger aufgestellt, der sich bis zu diesem Zeitpunkt vor dem herrschaftlichen Wirtshaus auf dem Platzl (Hauptplatz, Gasthaus Eder) befunden hatte. Die Prangersäule stammt aus dem 17. Jh..
Der Pranger besteht aus einem vierkantigen Steinpfeiler auf einem Sockel, an dessen Vorderseite Doppelhandschellen und seitlich ein Kettenstück mit einer Kugel angebracht sind. Weiters gibt es an der Vorderseite eine Ausnehmung mit einem Loch, das zum Einsetzen eines sogenannten Gerichtsarmes diente. Dieser hölzerne bemalte Arm mit Schwert galt als Sinnbild der verliehenen „Jus gladii“. Dieser Gerichtsarm wurde früher nur während der Zeiten der Gerichtsverhandlungen angebracht. Heute ist eine Nachbildung fix am Pranger montiert. Das Original des Gerichtsarmes befindet sich heute im Burgenländischen Landesmuseum in Eisenstadt. Auf der Deckplatte steht eine steinerne Urne mit der Jahreszahl 1804.
Über dem Pranger ist eine Tafel angebracht, deren Inschrift ein Chronogramm darstellt:
IVS HIC DICITVR CIVIBVS EXTERISVE CVNCTIS CONSIL IIS VIISQVE STVDETVR RECTIS
Die größer geschriebenen römischen Zahlen ergeben die Jahreszahl 1824. Eine freie Übersetzung dieses Chronogrammes lautet: „Hier wird Recht gesprochen, den Bürgern und allen Auswärtigen und man strebt nach unparteiischen Verhandlungen und Verfahren!“
Information aus dem Stadtmuseum Pinkafeld
Zum Cache: Die Dose, ein Nano, ist ganz einfach zu finden, sie befindet sich nicht direkt auf dem Pranger oder am Gebäude.
Viel Spaß bei der Suche
wünscht erkk