Präsenzdienst ist in Österreich der gesetzliche Oberbegriff für einige beim Bundesheer ausgeführten Dienstarten, die zum einen im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht, und zum anderen im Rahmen des Milizsystems verankert sind.
Es handelt sich um die Dienste, zu denen der österreichische Wehrpflichtige zum Waffendienst gerufen wird. Der Begriff leitet sich daher ab, dass jeder wehrpflichtige Österreicher ab der Stellung (Musterung und Tauglichkeitsfestellung; Wehrpflicht rechtlich ab dem 17., faktisch ab dem 18. Lebensjahr) bis zum Ende der Wehrpflicht (rechtlich 51. Lebensjahr, faktisch bis zum 35. Lebensjahr, Reserveoffiziere, -unteroffiziere und bestimmte Spezialkräfte bis zum 65. Lebensjahr/Pensionsantrittsalter) für den Militärdienst präsent zu sein hat.
Cachehunter12 Lage beträgt noch wenige Tage.
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