"Ich habe am Bösen immer eine Freude gehabt"
Am 30. Juli 1862 wurde eine gewisse Barbara Schweizer hier mit dem Fallbeil hingerichtet. Das Schwurgericht hatte die 25-jährige des Mordes für schuldig befunden und die Höchststrafe verhängt. Es sollte die erste und einzige Hinrichtung an diesem Ort bleiben.
Die Delinquentin wuchs in schwierigen sozialen Verhältnissen auf: Ihre Mutter starb, als sie zwei Jahre alt war, der Vater hatte kein Interesse an dem Kind. Von einer Pflegefamilie lief sie mit neun Jahren davon, schlug sich mit betteln und stehlen durch und ließ sich mit Männern ein. Barbaras Odyssee ist kaum zu beschreiben. Heute wäre sie ein klarer Fall für die Jugendpsychiatrie, doch so etwas gab es damals noch nicht. Alleine zwischen 1852 und 1858 saß sie zehnmal im Gefängnis und war eine schwierige Insassin. In der Haftanstalt Gotteszell bei Gmünd wollte man ihr mit Dunkelarrest und Einzelhaft beikommen und bewirkte das Gegenteil: Wie eine Wahnsinnige ging Barbara Schweizer auf eine Wärterin los und tötete sie mit unzähligen Messerstichen. Die von ihr benutzte Waffe liegt als "Corpus Delicti" der Akte bei:

Es kommt zum Mordprozess. "Ich habe am Bösen immer eine Freude gehabt", wird die Angeklagte im Protokoll zitiert. Sie habe gewusst, was sie tue und wolle lieber sterben, als noch länger so leben zu müssen. Nach dreitägiger Verhandlung lautet das Urteil auf Tod durch das Fallbeil. Der König machte von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch. Im "Allgemeinen Amts- und Intelligenz-Blatt für den Jaxtkreis" vom 2. August 1862 findet sich folgender Bericht (gekürzt):
Der Gerichtsvorstand ergriff einen schwarzen Stab, zerbrach ihn und warf ihn vor die Füße der Verurtheilten mit den Worten: „Euer Leben ist verwirkt, Gott sey Eurer Seele gnädig.“ [...] Nachdem hierauf Caplan Bihlmeier mit der Verurtheilten noch ein kurzes Gebet verrichtet, ging die Verurtheilte unter Begleitung des Geistlichen selbst zum Schafott hin, wurde hier von den Gehilfen des Nachrichters übernommen und sofort ohne Aufenthalt durch Letzteren die Enthauptung vollzogen. Die Verurtheilte vernahm die Rede und das Urtheil sitzend unter Weinen und Beten und benahm sich sonst ruhig. Der Act bis zu ihrer Hinrichtung dauerte zwölf Minuten.
Direkt an den Ort des Geschehens grenzten die Räume des Königlichen Gymnasiums. Die Lehrer gingen am Hinrichtungstag mit den Schülern frühmorgens zur Kirche und unternahmen mit ihnen anschließend einen ausgedehnten Spaziergang. Als sie zurückkamen, war bereits alles vorbei. Trotzdem beschwerte sich der Rektor beim Justizministerium über die gedankenlose Wahl des Exekutionsorts. Ein beigefügter Situationsplan verdeutlichte, in welch unmittelbarer Nähe zu den Klassenräumen das Schafott stand. Dadurch ist uns heute die Position der Guillotine bekannt: sie stand exakt über dem Cache-Versteck.
Quelle: Staatsarchiv Ludwigsburg StAL E 342 Bü 17
