Das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde ist seit der deutschen Wiedervereinigung am
03.10.1990 eine Unterbehörde des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und
besteht als solches im Jahre 2015 seit 25 Jahren. Seine Geschichte reicht jedoch bis zum Beginn der
Bauarbeiten für den zweiten Finowkanal im Jahr 1743 zurück. Die Wasserbaubehörde ist somit
bereits 272 Jahre alt.
Auf königliche Order von Friedrich II. (der Große) wurde am 19.07.1743 das Kanalbauamt zur
Überwachung der Arbeiten zum Bau des Finowkanals gegründet. Mit der Eröffnung des
Finowkanals am 10.06.1746 übernahm die Königliche Wasserbauinspektion die Unterhaltung
und den Betrieb der Wasserstraße zwischen Liebenwalde und Oderberg. Der erste Dienstsitz
lag an der Schleuse Grafenbrück. In diesem historischen Gebäude wurde 2011
„Der Schleusengraf“ eröffnet, eine kleine Ausflugsgaststätte für Rad- und Wasserwanderer.
Mit dem Bau weiterer Wasserstraßen (Werbellinkanal 1766, Ruppiner Kanal 1786/88,
Voßkanal 1880/82, Malzer Kanal 1827/28, Oranienburger Kanal 1832/37) sowie dem
mehrfachen Ausbau der Havel nördlich von Liebenwalde mit den angrenzenden Wentow-,
Templiner und Lychener Gewässern, vergrößerte sich das Aufgabengebiet der Königlichen
Wasserbauinspektion auf 216 km Wasserstraßen.
Am 01.04.1905 beschloss der Preußische Landtag das Gesetz betreffend den Ausbau der
Wasserstraßen. Zu den wichtigsten Einzelprojekten dieses Gesetzes zählte damals der Ausbau
der Wasserstraßenverbindung Berlin-Stettin. Seine Majestät Wilhelm II., Deutscher Kaiser und
König von Preußen, übergab am 17.06.1914 den Großschifffahrtsweg Berlin-Stettin als
Hohenzollern-Kanal dem Verkehr (heute: Oder-Havel-Kanal).
Bis zur Abdankung Seiner Majestät lautete die Dienstbezeichnung der Behörde Königliches
Wasserbauamt Eberswalde. Von 1918 bis 1928 wurde sie dann in Staatliches Wasserbauamt
Eberswalde umbenannt. Von 1928 bis 1939 führte das Amt die Dienstbezeichnung Preußisches
Wasserbauamt Eberswalde und ab 1939, als Unterbehörde des Reichsverkehrsministeriums,
die Bezeichnung Wasserstraßenamt Eberswalde.
Im Zuge der Bildung eines Volkseigenen Kombinates Binnenschifffahrt und Wasserstraßen
wurden die Wasserstraßenämter der ehemaligen DDR zum 01.01.1980 aufgelöst. Wegen des
Vier-Mächte-Status von Berlin blieb lediglich das Wasserstraßenhauptamt Berlin erhalten. Die
fiskalischen Aufgaben für den Bereich der Märkischen Wasserstraßen (außer Berlin) wurden
dem neu gegründeten VEB WBU Eberswalde (Volkseigener Betrieb Wasserstraßenbetrieb und
-unterhaltung) übertragen. Die Wahrnehmung der wasserstraßenbezogenen hoheitlichen
Aufsichts- und Kontrollfunktionen wurden für das gesamte Territorium der DDR in einem
Wasserstraßenaufsichtsamt der DDR (WSAA) mit Dienstsitz in Berlin gebündelt. Auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland blieben die Wasserstraßenverwaltungsstrukturen des
ehemaligen Reichsverkehrsministeriums weitgehend erhalten.
Nach Artikel 13 Abs. 2 des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 unterstehen die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltungen und die zugehörigen Behörden der ehemaligen DDR, mit Wirkung
vom 03.10.1990, dem Bundesminister für Verkehr. Für die Binnenwasserstraßen der DDR
wurde nun die neu gegründete Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost mit sechs
nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämtern verantwortlich. Dem Wasser- und
Schifffahrtsamt Eberswalde wurde ein Amtsbereich zugeordnet, der über 660 km
Bundeswasserstraße und sonstige Binnenwasserstraßen des Bundes in Ostbrandenburg und
Südmecklenburg-Vorpommern umfasst. Dazu gehören die Hauptwasserstraßen Havel-Oder-
Wasserstraße (HOW), Müritz-Havel-Wasserstraße (MHW), Obere Havel-Wasserstraße (OHW),
Oder und Westoder.
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens nach der deutschen Wiedervereinigung soll nun auch hier ein kleines Döschen seinen Platz finden. Die ersten 10 Finder erwartet eine kleine Überraschung, die allerdings nur am 10.10.15, in der Zeit von 10:00-15:00 Uhr beim Tag der offenen Tür des Wasser- und Schifffahrtsamtes eingelöst werden kann.