Ein Kreisverkehr ist ein unkonventioneller Verkehrsknoten im Straßenbau. Er besteht aus der Kreisfahrbahn und einer Mittelinsel.
Die ersten Kreisverkehre gab es bereits am Beginn des 20. Jahrhunderts. So wurde in New York 1904 am Columbus Circle (durch William Phelps Eno) sowie 1907 in Paris rund um den Arc de Triomphe (auf Vorschlag Eugène Hénards) ein Kreisverkehr eingerichtet.
In Deutschland waren Kreisverkehre in der Nachkriegszeit zunächst gang und gäbe. Der in dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 enthaltenen Regelung, dass in Kreisverkehrsplätzen mit einer Beschilderung entsprechend dem heutigen Zeichen 215 generell die Rechts-vor-links-Regel zu gelten habe, wollte sich die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht anschließen. Dort wurde daher das Verkehrszeichen Kreisverkehr mit der Verkehrsrechtsreform von 1969 aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfernt. Um der Gefahr einer Selbstblockade bei stärkerem Verkehrsaufkommen zu begegnen, wurde stattdessen dem Verkehr im Kreis durch Vorfahrtzeichen
die Vorfahrt gewährt. Die Zufahrten wurden mit Vorfahrt-gewähren-Zeichen
versehen. In der DDR wurde das Zeichen mit der StVO von 1977 ungültig (seine Gültigkeit erlosch nach dem 15. Januar 1978).
Aufgrund von Missverständnissen bei den Berechnungsgrundlagen gerieten Kreisverkehre zunehmend in Vergessenheit. Kreisverkehre wurden in den folgenden Jahren häufig in ampelgeregelte Kreuzungen umgebaut.
In anderen europäischen Ländern, zum Beispiel Frankreich, Großbritannien und Spanien, wurden Kreisverkehre dagegen weiterhin gebaut. Besonders in Frankreich, das mit 20.000 Kreisverkehren (ronds-points, giratoires) die Hälfte aller weltweit vorhandenen Kreisverkehre besitzt, werden diese gern zur Verkehrsregelung benutzt. 1984 wurde in Frankreich die umstrittene Rechts-vor-links-Regel aufgehoben.
2.41.1 Kreisverkehrsplatz
(Schweiz)
1994 wurde in die Schweizer Signalisationsverordnung der «Kreisverkehrsplatz» aufgenommen.
Seit Beginn der 1990er Jahre erlebten Kreisverkehre auch in Deutschland eine Renaissance. In den Jahren 1995 und 1998 wurden hierzu seitens des Bundesverkehrsministeriums Regelungen für die Anlage von Kreisverkehren an Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften eingeführt.
Zeichen 215: Kreisverkehr.
(StVO Deutschland)
In Deutschland wurde mit Änderung der StVO vom 11. Dezember 2000 der § 9a neu in die StVO aufgenommen, der das Verhalten im Kreisverkehr regelt und das Kreisverkehrszeichen (Zeichen 215
) definiert. Die Regelung des § 9a StVO wurde mit der straßenverkehrsrechtlichen Novelle vom 5. August 2009 (BGBl. I, S. 2631, 2632) in § 8 Abs. 1a StVO n.F. eingegliedert. Das Verbot des Überfahrens der Mittelinsel bzw. des Haltens im Kreis sind jetzt zu der Beschilderung (Anlage 2 Nr. 8, 68 zu § 41 Abs. 1 StVO) mit Wirkung ab dem 1. September 2009 aufgenommen.
StVZVO-Gefahrenzeichen 3a
(Österreich)
Im Gegensatz dazu sind Kreisverkehre in Österreich durch das Gefahrenzeichen
StVZVO Nr. 3a als Kreuzung mit Kreisverkehr gekennzeichnet.
Um die Einfahrgeschwindigkeit noch mehr zu reduzieren, werden oft in der Mitte künstliche Hügel oder Skulpturen aufgebaut, die eine Sicht auf die andere Seite des Kreisverkehrs verhindern. Wo die Passierbarkeit der Kreuzung für Schwertransporte nicht behindert werden darf, sind die Inseln mit einer durchgehenden Fahrbahn ausgestattet und Sichthindernisse demontierbar.
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