Grünewaldstein (reloaded) Traditional Cache
Grünewaldstein (reloaded)
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Difficulty:
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Terrain:
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Size:
 (small)
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Tradi an einem mit zwei Sühnekreuzen versehenen Mörderstein im Gerichtswald, der zum Gedenken an die Opfer des Sebastian Grünewald, dem Schrecken des Biebergrundes aufgestellt wurde.
Teil "D" der Serie: "Geschichte & Geschichten im Gerichtswald".

Im Jahre 1667 lebten die Bewohner des oberen Biebergrundes in großer Sorge und krankhafter, sich zunehmend steigernder Angst. Der Grund, weshalb zum Schlafen keiner mehr die Kleider ablegte und sich bei Dunkelheit keiner allein von einem Dorfe zum anderen traute, hieß Sebastian Grünewald, ein Kirchenräuber, Dieb und Mordbrenner aus Altenhaßlau.
In den Dörfern der Gerichte Bieber und Wirtheim mussten die Bürgermeister im Auftrag des Mainzer Erzbischofs Nachtwachen stellen, welche die Weisung hatten, Grünewald am Tatort dingfest zu machen. Des Weiteren veranlasste die Hanauer Regierung eine Hausdurchsuchung bei Grünewald, die drei Stück Schweinedörrfleisch, ½ Hafen Honig, ein Fass Branntwein und ein Fass mit zehn Maß Wein zu Tage brachte. Auf Grund dieser Beweisstücke musste eine Gerichtsverhandlung durchgeführt werden.
In der „Akta Criminalia“ wurde ihm vorgeworfen die Burgkirche bei Bieber erbrochen, das Monstranzhäuslein und den Altar aufgeschlagen, die Hostien weggeworfen, das Korporale zerrissen, den Taufstein mit Unrat angefüllt, den Opferstock erbrochen und einige Taler entwendet zu haben. Die Gesangbücher des Schulmeisters hatte er in Millepartes (1000 Teile) zerrissen, und zwar das mainzische mehr als das würzburgische. Das Haus vor der Kirche setzte er in Brand. Zur selben Zeit brach er auch in die evangelische Kirche zu Bieber und in die katholische zu Höchst ein. Auch die Räucherkammern der Bauern plünderte er, und in den Gastwirtschaften stahl er fäßchenweise Schnaps und Wein und transportierte die Beute nach Altenhaßlau, wo seine Frau mit vier Kindern lebte. Mehrfach hatte er zudem friedliche Bürger mit dem Tode bedroht.
Während sich der für die Gerichte Bieber und Wirtheim zuständige Kurfürst von Mainz und der Graf von Hanau, für die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Altenhaßlau verantwortlich, über die Zuständigkeit stritten, machte sich Sebastian Grünewald von seinen Eisen und Banden los und versetzte die Bewohner des Biebergrundes erneut in Angst und Schrecken. Doch bei einem Einbruchsversuch in die Mühle zu Bieber ereilte ihn abermals sein Schicksal und vierzehn handfeste Männer nahmen ihn fest.
Am 22. August 1667 fand in Bieber die erste Gerichtsverhandlung gegen Grünewald mit einer Lokalbesichtigung statt. Grünewald leugnete alle Diebstähle und die ihm zur Last gelegten Gewalttätigkeiten. Unter dem Druck der Beweismittel gestand er jedoch: „Ich wollte mir einen Trunk holen und bin dabei in den Wirtskeller gekommen, wollte erst den Wein auf die Erde laufen lassen, bedachte mich dann und nahm den Wein und den Branntwein mit“. Die Kirchendiebstähle leugnete er allerdings weiter.
Hierauf befahl der Kurfürstlich-Mainzische-Weltliche Rat: „Gegen den Delinquenten ist der rechte Weg peinlicher Halsgerichtsordnung zu beschreiten, und sollte er sich halsstarrig zeigen, mit wirklicher Tortur (Folter) gradatim gegen ihn zu verfahren.“ Der Scharfrichter von Lohr wandte den ersten Grad der Tortur, Rutenschläge und Zusammenquetschen der Daumen, an, welcher Grünewald widerstand. Den zweiten Grad der Tortur, Zusammenschrauben der Beine und Arme, stand er ebenfalls aus. Erst bei der Drohung mit der dritten Tortur, Ausstrecken des Körpers mit rückwärts aufgehängten Armen, bekannte er auf gestellte Fragen, die Kirchendiebstähle allein ausgeführt zu haben. Nun legte er ein volles Geständnis ab, und fügte noch hinzu: „Den Opferstock habe ich aus Zorn mit der Axt zerschlagen, weil nicht viel drin war.“
Auf Grund dieses Geständnisses erfolgte seine Überführung nach Rieneck, wo er von dem Lohrer Scharfrichter enthauptet wurde. Die Kosten für die Enthauptung beliefen sich auf 61 Gulden, 92 Albus und 4 Pfennig.
Hätte der Inquisit (Angeklagte) allerdings alle Grade der Tortur ohne ein Geständnis überstanden, wäre er freigesprochen worden.
Quellen:
(1) Paul Hubach in: "Zwischen Vogelsberg und Spessart", 1960;
(2) Hermann Koblischke in: Altenhaßlau "Beiträge zur Geschichte", März 1990
Der von der Bevölkerung als „Grünewaldstein“ bezeichnete Gedenkstein mit zwei eingemeißelten, sogenannten Sühnekreuzen erinnert wahrscheinlich an ein oder zwei Totschläge in der damaligen Zeit, denn das Setzen von Sühnekreuzen gehörte im Mittelalter zu den Bußverpflichtungen der Sühneverträge.
Der Dank für das Wachhalten der Erinnerung an die Geschichte um den „Grünewaldstein“ und die Erhaltung dieses Steines gilt unserem Freund Karl Seyler aus Eidengesäß, der uns zu dem Stein geführt hat.
Zum Cache: Der ursprüngliche Cache war als Multicache angelegt, der nach Baumfällarbeiten am Final nun in einen Tradi umgewandelt wurde.
Für den Bonuscache „Geschichte und Geschichten im Gerichtswald“ GC3355H notiert Euch die Ziffer "D" auf der Rückseite des Logbuchdeckels.
Additional Hints
(Decrypt)
Yvaxf üore qrz Teüarjnyqfgrva vfg hagre Fgrvara qre Pnpur irefgrpxg
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