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Der Heilbrunnen bey Linckenbach Traditional Cache

This cache has been archived.

John_Koenig: Hallo TeamMopsen,

da sich hier scheinbar nichts weiter tut und leider keine weitere Reaktion auf Reviewer-Notes kamen, archiviere ich diesen Cache.

Falls Du diese Cacheidee nicht weiterverfolgen möchtest, denke bitte daran eventuellen Geomüll (Cachebehälter, Zwischenstationen) wieder einzusammeln. Solltest Du nochmals Interesse an einem Cache hier haben, so musst Du nun leider ein neues Listing dazu anlegen.

Mit freundlichem Gruß

John_Koenig

Volunteer Geocaching.com Reviewer

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Hidden : 9/25/2017
Difficulty:
2.5 out of 5
Terrain:
4 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:


Der Heilbrunnen bey Linckenbach
( Fürstl. Wiedisches Archiv: 55 – 6 18 )
Instruction und Ordre
Vor dem bey dem Heyl-Brunnen ohnweit Linckenbach auf Commando
Stehenden Unter-Offizier

 

1)    Hat derselbe überhaupt die Inspection und Aufsicht über den
Brunnen, daß derselbe nicht ruiniert, verderbt und verunrei-
Nigt wird.

2)    Muß er deswegen denselben durch seine Commandierte abwech-
Selnd beständig so Tag als Nacht bewachen lassen.

3)    Hat er darauf zu sehen, daß die Leute, welche von Zeit zu
Zeit Wasser holen, sie mögen einheimische oder Fremde seyn,
keine Unordnung und Schlägereien anfangen; sollte sich der-
gleichen ereignen, und der Glimpf nichts verfangen, so
schreitet er mit seinen Commandierten zum Exempt, und be-
dient sich benötigten Falls des Beystandes derer Kirchspiels
Leuten; wie er auch gar zu verwegene Freyler ohne Ansehen
Der Person oder, des Geschlechts, auf der Stelle arrestieren
Läßt, und seinen Rapport darüber zu weiteren Beugung so-
Gleich anhero erstattet.

4)    Um alle Unordnung zu vermeyden, und eine genaue Gleichheit
Zu beobachten, gibt er nicht zu, daß bey dem Brunnen Brand-
Wein und anderes hitziges Getränk fayl gehalten wird,und be-
Fördert diejenigen am ersten welche zu erst kommen, und den
Ihnen aufgeforderten Betrag bezahlen.

5)    Damit die von entfernten Orthen kommenden Leute, desto ge-
Schwinder befördert werden mögen, so läßt er die ihm zuge-
Schickten Krüge vorrätig füllen, verpichen und drücket das
Ihm anvertraute Siegel darauf. Beklaget, sich nun Einer oder
Der Andere von denen Ausländern, daß er auf ehender dagewese-
Ne Inländer, oder nicht soweit entfernte Fremde, zu lange
Warten müsse; so läßt er ihm die Wahl ob er zu Beschleuni-
gung seines Rück Weges jeden Krug zu entrichtende 3 Petermännchen
haben. oder in Geduld abwarten wollte, bis die Krüge an ihn
kämen.

6)    Es ist einem Jeden erlaubt, seiner eigenen Krüge sich zu be-
Dienen, du selbige ohnbesiegelt gegen vor eines jedem Maaß
zu bezahlen 2 Stüber zu füllen; wer aber auf seine eigene
Gefäßverpichung und Siegel begehrt, der bezahlt für das Maaß
Einen Stüber.

7)    Der Arme fülle ohnentgeldlich, müßte aber vernünftiger Weise
In so lange das Nachsehen haben; biß alle diejenigen für das Maaß
Einen Stüber.

8)    Diejenigen welche eigene leere saubere und brauchbare Saßer-
Wasser Krüge mitbringen, ist es erlaubt, gegen die Zurücklas-
sung ihrer leeren Krüge, gefüllte. Und verpichte zu nehmen.
Und zahlen alsdann für den Krug einen Batzen.

9)    Damit nun an Vorrat von Wasser kein Mangel sey; so müßten
die Commandierten die vorhandenen Krüge ablösungsweise be-
ständig füllen und verpichen.

10)    Der Unter Öffizier führet über den Empfang und Abgang der
Krüge eine Summarische Rechnung, welhe er jedesmal bey Über-
Lieferung der verschloßenen Büchse, in welche alle Gelder ge-
Wissenhaft und pflichtmässig gesammelt werden, abgelegt.

11)    Hiergegen wird aus dieser Büchse, so alle drey Tage anhero
Überbracht wird, zum Tractment gereichtet, und zwar bis auf
Anderweitige Verordnung dem Unter Offizier täglich 12 Kreu-
Zer einen jeden Gemeinen täglich 6 Kreuzer.

Wonach sich also achten.
Dierdorf 1756 den 7. May.

Vom 10. Bis 20. Juny erbrachte der Heyl-Brunnen
Gelder                                                                        7 Reichstaler     31 albus
Hiervon gehen als Wachgelder ab                             3 Reichstaler       8 albus
Rest                                                                            4 Reichstaler     23 albus
Vom 20. Juny bis 1. July                                            8 Reichstaler
Vom  1. July bis 15. July                                            4 Reichstaler
                                                                                 16 Reichstaler     23 albus
Berg und Schmiedelohn abgegeben                         3 Reichstaler      14 albus
Wachtgeld                                                                  3 Reichstaler     14 albus
Vom 16. July bis den 9. August
Sind eingenommen                                                   5 Reichstaler
Hiervon geht ab das Wachtgeld                                4 Reichstaler

Quelle: Infotafel am Heylbrunnen.

 

An diesen Ort war ich als Kind sehr oft mit meinem Opa und habe in dem Brunnen gespielt.

Damals gab es noch eine Überdachung, mittlerweile kümmert sich keiner mehr um den Brunnen.

Man sollte beim Aufstieg der Stufen vorsichtig sein.

Parkt bitte an der Straße, wenn der Waldboden nass ist kann man sich festfahren.

Additional Hints (Decrypt)

Yvrtg avpug vz Jnffre

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)