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OSA - Bus Stop #01 (Osnabrücker Stadtaffen) Multi-Cache

Hidden : 8/21/2018
Difficulty:
4 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:


 

OSA* - Bus Stop #01

Eine kleine Serie von Start-Ziel-Multis entlang der beliebten Busstrecke der Stadtaffen. Nur keine Angst, das ist keine Fortsetzung der Tour in und um Halen**. Bei so wenig Bäumen im Innenstadtgebiet ist Hangeln von Ast zu Ast ja leider nicht drin. Und weil Hank neulich mal versehentlich auf eine Hochspannungsleitung geschwungen ist und danach im Viertel Zappenduster war, weichen sie jetzt lieber auf Busse aus. Milow ist sowieso zu dick um sich an einen der Telefonmasten oder so zu hängen, aber sag ihm das bloss nicht!

Genauso wenig sollst Du auf die Idee kommen, Dich auf gesundheitsschädliche Weise fort zu bewegen, daher nimm doch lieber den Bus. 

Parken kannst Du hier nirgendwo, denn wir befinden uns hier ja in der Stadt und die Haltestellen sind länger als 13 Minuten am Tag in Betrieb. Es ginge schon mit Waldgeistern zu, wenn hier auf einmal nix mehr führe. 

Es gibt hier keine Nanostation, keine Angelschnur und es ist keine Angel nötig den Cache zu bergen...***

Er ist trotzdem D4 (De-Vier!). Also, Mator an und los gehts. 

Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970 (BGBl. I S. 230), 
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 21.5.2015 I 782

§ 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen
(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen
1.   Personen, die unter dem Einfluß geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2.   Personen mit ansteckenden Krankheiten,
3.   Personen mit geladenen Schußwaffen, es sei denn, daß sie zum Führen von Schußwaffen berechtigt sind.
(2) Nicht schulpflichtige Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahrs können von der Beförderung ausgeschlossen werden, sofern sie nicht auf der ganzen Fahrstrecke von Personen begleitet werden, die mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben; die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt.

Von der Fahrt ausgeschlossen durch §3 Absatz (1) Punkt 1 und Punkt 2
*Osnabrücker StadtAffen
** Ich weiss, das hast Du nach Nr. 14 schon 26 Mal gehört, ich verstehe, wenn Du mir nicht vertraust... 
*** Mögliche Ähnlichkeiten zu bestehenden Caches oder Cachern sind natürlich rein zufällig...

 

Additional Hints (Decrypt)

Avpug nz Obqra fhpura (jrqre Fgngvba, abpu Svanyr) Uvajrvf nhs qra Pbqr vz Yvfgvat (Erpugfpuervosruyre znpur vpu frygra :-c) Qn fvpu fpuba wrznaq ireynhsra ung: Qvr Fhzzr "qre" frpuf Mvssrea vfg 22.

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)