
Im Amtsblatt für den Stadt- und Landkreis Heilbronn, das am 07.08.1986 erschien, wurde die "Verordnung des Landratsamts Heilbronn zum Schutz von Naturdenkmalen im Landkreis Heilbronn vom 18. Juli 1986" abgedruckt
Unter der Schutzgegenstandsnummer 28/6 wird die Linde, sog. "Sieger-Linde", in Neckarsulm-Dahenfeld im Backhausweg OW 8 beim Backhäuschen als Naturdenkmal ausgewiesen. Der Schutzzweck wird mit der "Erhaltung einer ortsbildprägenden Linde, wegen ihrer kulturellen Bedeutung, Eigenart und Seltenheit" angegeben.

Bitte ladet ein Bild des Lindenbaumes zu euren Logs hoch, um die jahreszeitlichen Veränderungen zu dokumentieren.
Viel Spaß beim Suchen und Verweilen am Naturdenkmal "Sieger-Linde" wünscht
Team GPSMiDi
Es muss nicht direkt am Baum gesucht werden! Bitte vermeidet die Zerstörung des Naturdenkmales!