Der Name stammt daher, dass das Land an dieser Stelle einst dem Kantor von Hainrode gehörte.
Hier handelt es sich um ein Naturschutzgebiet/Biotop, die offiziellen Wege müssen zu keiner Zeit verlassen werden.
Auszug aus der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mansfeld Südharz:
„Entsprechend der Naturschutzgebietsverordnung § 4 Abs. 2 der NSG-VO ist es verboten, sich außerhalb von Wegen aufzuhalten oder sich fortzubewegen.“
„Zusätzlich und höchst vorsorglich weise ich darauf hin, dass etwaige Gruppenveranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmer gemäß §4 Abs. 3 Nr. 11 der NSG-VO untersagt sind.“