Das Reisen auf den Landstraßen war im Mittelalter nicht ungefährlich. Wegelagerer und Räuberbanden lauerten auf den einsamen Reisenden, ein missgünstiger Rivale nutzte die Gelegenheit für eine Abrechnung oder zwei verfeindete Rittersleut gerieten trotz fürstlich verordneten Landfriedens in Streit und ließen die Waffen sprechen.
Mord- und Sühnesteine wurden im Mittelalter an der Stelle gesetzt, wo ein schweres Verbrechen an Leib und Leben begangen wurde. Der Täter musste an der Stelle des Verbrechens als Zeichen der Sühne diesen Stein setzen, oftmals wurde er auch nach altgermanischer Rechtsauffassung - Aug um Auge, Zahn um Zahn - an dieser Stelle hingerichtet oder verstümmelt. Sühnekreuze zeigen manchmal die Tatwaffe oder haben einen bildhaften Bezug zum Beruf des Opfers.
Ca. 200m südlich des Ortsrandes von Werkel an der ostseitigen Straßenböschung der L3150 befindet sich ein Sühnestein aus rotem Sandstein. Im Kreuzungsfeld ist ein Handschuh dargestellt. Manche vermuten, es könne sich eventuell um eine abgeschlagene Hand handeln. Der mittelalterliche Steinmetz war aber offensichtlich bemüht, die Hohlform eines Handschuhs darzustellen. Welche konkrete Bedeutung dem Symbol herrschaftlicher Macht auf dem Kreuz von Werkel zukommt, bleibt unklar. Meine Interpretation ist, dass es sich vielleicht um einen Fehdehandschuh handelt und ein Ritter hat hier im Streit einen anderen Ritter schwer verletzt oder gar erschlagen. Die Deutung als "hohlen" Handschuh kann ich bei Betrachtung des Steines auch nicht nachvollziehen. Das Kreuz wurde 1911 beim Setzen eines Telgrafenmastes gefunden.
Parken kann man in einer Feldeinfahrt schräg gegenüber (Parking 2) oder aber im Ort (Parking 1). Die Bundesstraße ist recht stark befahren! Bitte unbedingt auf den Verhehr achten! Bitte nicht quer durch den Acker gehen!