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17 um 18 Event Cache

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Hidden : Wednesday, November 25, 2020
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

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Geocache Description:

25 November 2020, 18:00 - 18:30

17 um 18

 

Heute ist der Tag aller Tage, der letzte Mittwoch im November, endlich ein Jahr älter. Um 18 Uhr treffen wir uns an den angegebenen Koordinaten. Das Logbuch findet ihr bis 18:30 vor Ort. Ich bringe eine Kleinigkeit zum Futtern mit, wer dies verzehrt macht das bitte mit Abstand.

Ich freue mich auf euch

 
 

Aufgrund der besonderen Situation um SARS-CoV-2 folgen wichtige Hinweise:

  • Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt
  • es wird eine Kontaktdatenerhebung durchgeführt
  • ein Ablageplatz für TBs wird nicht bereitgestellt
  • der Mindestabstand von 1,50 Metern ist einzuhalten
  • ein Mund-Nase-Schutz ist mitzuführen 
  • die HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (Auszüge weiter unten) ist zu beachten

Voraussetzung für einen Eintrag im Logbuch ist die Übergabe der Kontaktdaten (Name, Wohnanschrift, Telefonnummer) mit Zuordnung zum jeweiligen GC-Account an mich. Auch der Online-Logeintrag kann nur nach Einhaltung der genannten Bedingungen akzeptiert werden. Die erhobenen Daten werden nach den geforderten 4 Wochen vernichtet. Ich versichere, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden oder einem anderen Zweck als dem Hygienekonzept dienen. Sollte ich Informationen darüber erlangen, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet wurde, erfolgt eine Ankündigung und der Hinweis für die Teilnehmer, den lokalen Ratschlägen für einen solchen Fall zu folgen. In dieser Mitteilung werden keine Rückschlüsse auf den Infizierten enthalten sein. In diesem und nur in diesem Fall müssten die erhobenen Daten an die lokale Behörde zur Seuchenprävention weitergereicht werden. Bitte erscheint nur, wenn ihr gesund seid!

Als Event-Owner bestätige ich, dass ich die Verordnung des Bundeslandes gelesen und verstanden habe. Darin eingeschlossen ist die dazugehörige Bußgeldtabelle. 

 

Auszug aus der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO (gültig ab 17.10.2020):

 

 

§ 3 Abstandsgebot

(1) Jede Person ist aufgerufen, die körperlichen Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, die aktuellen Empfehlungen der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus zu beachten und hierzu geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten.

(2) Personen müssen an öffentlichen Orten zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten (Abstandsgebot). Das Abstandsgebot gilt nicht

  1. für Angehörige eines gemeinsamen Haushalts,
  2. für Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist, Pflegeeltern und Pflegekinder oder für Personen, zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht oder3. bei Zusammenkünften mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts,

soweit es sich hierbei insgesamt nicht um mehr als zehn Personen handelt; das Abstandsgebot gilt ferner nicht, wenn seine Einhaltung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

 

§ 7 Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten

(1) Soweit in dieser Verordnung zum Zweck der behördlichen Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten eine Pflicht zur Erfassung und Speicherung der Kontaktdaten anwesender Personen (Kontaktdatenerhebung) vorgeschrieben ist, gilt Folgendes:

  1. als Kontaktdaten sind der Name, die Wohnanschrift und eine Telefonnummer vollständig und zutreffend anzugeben und die angegebenen Kontaktdaten sind zu erfassen,
  2. die Kontaktdaten sind unter Angabe des Datums und der Uhrzeit der Eintragung in Textform zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren (Aufbewahrungsfrist); dabei ist sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Kontaktdaten erlangen können,
  3. die Kontaktdaten sind der zuständigen Behörde zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten oder zur Prüfung der Einhaltung der Verpflichtungen nach den Nummern 1, 2, 4 und 5 auf Verlangen herauszugeben,
  4. die Aufzeichnungen der Kontaktdaten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen oder zu vernichten,
  5. die Verwendung der Kontaktdaten zu anderen als den in dieser Vorschrift genannten Zwecken sowie deren Weitergabe an unbefugte Dritte sind untersagt.

(2) Die oder der zur Datenerhebung Verpflichtete hat zu prüfen, ob die angegebenen Kontaktdaten vollständig sind und ob diese offenkundig falsche Angaben enthalten (Plausibilitätsprüfung). Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder offenkundig falsche oder unvollständige Angaben machen, sind von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung, der Gewerberäume, der Geschäftsräume, der Gaststätte, des Beherbergungsbetriebes oder des Ladenlokals oder von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

 

§ 9 Allgemeine Vorgaben für Veranstaltungen

 (1) Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, sind Veranstaltungen im Freien nur mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen nur mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, wenn die folgenden Vorgaben erfüllt werden:

  1. die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten,
  2. ein Schutzkonzept ist nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
  3. es sind Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Maßgabe von § 7 zu erheben,
  4. zwischen dem Publikum und Bühnen oder Podienist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu gewährleisten,
  5. bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt für alle anwesenden Personen eine Maskenpflicht nach § 8 mit der Maßgabe, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen während des Verweilens auf Sitzplätzen abgelegt werden dürfen,
  6. das Tanzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist untersagt,
  7. der Ausschank alkoholischer Getränke ist unzulässig. Für Verkaufsstellen und gastronomische Angebote gelten §§ 13 und 15 entsprechend.

(2) § 4a Absatz 1 bleibt unberührt.

Stand 02.11.2020

Die aktuellen Richtlinien findet ihr hier

 
 

Teilnehmerliste:

  1. Bob2511
  2. Eulenschlau
  3. Loriot
  4. Lorenz_de_la_Valett
  5. Skovrunner
  6. Rudiiiii
  7. VFami
  8. Hexe Huckebein
  9. bfot
  10. Trinity2712
  11. Paradiesnest
  12. Paradiesnest
  13. Paradiesnest
  14. Joker2009
  15. Graf_Olaf
  16. Jens_HH
  17. Basteleule
  18. Delfinsurfer
  19. zmitti
  20. Purpurhuhn
  21. Kaiseradler
  22. heimelli
  23. Hecht01
  24. geokallie
  25. geopiratin
  26. 4824
 
 

Wer mag kann sich noch dieses Banner ins Profil einfügen:

<a href="https://www.coord.info/GC91PDF"><img src="https://img.geocaching.com:443/97feb14a-1cb5-474a-a238-130c5f50f199.png"></a>

Additional Hints (Decrypt)

Nz Fpuybff

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)