XXIII. Event in Waldbröl - IV. CITO
Wann?
Am 23.10.2021 / 13:00 bis 14:30.
Wo?
In der Marie-Curie-Straße im Wendehammer
bei den Koordinaten N50 53.806 E7 38.918
Industriegebiet Waldbröl-Hermesdorf.
51545 Waldbröl
Ihr möchtet kommen?
Ihr loggt ein: „Will Attend“
Ihr müsst leider nach einer Zusage wieder Absagen!
Dann löscht ihr einfach Euren: „Will Attend“ Eintrag im Event-Listing wieder.
Das Einsammeln des Mülls ist von 13:15 - 14:15 Uhr geplant.
Mülltüten, Greifzangen werden voraussichtlich von der
Stadt Waldbröl gestellt sowie ein Müllcontainer.
Bitte selber auch Greifzangen und Handschuhe mitbringen.
Wir sollten uns nach dem Sammeln wieder rechtzeitig
am Treffpunkt einfinden, da der gesammelte Müll gegen
ca. 14:30 Uhr von der Stadt Waldbröl abgeholt und entsorgt wird.
Das Sammelgebiet ist je nach Wetterlage anstrengend.
Darum bitte feste Schuhe mitbringen.
Teilweise sind die Böschungen sehr steil.
Teile des Geländeas sind je nach Wetterlage matschig und mehr als feucht.
Es kann auch sehr nass werden, darum T4.
Ein Logbuch und eine Kiste für den TB-Tausch bringe ich mit.
Über eine rege Teilnahme würde ich mich freuen.
ACHTUNG:
Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO).
Die aktuellen Bestimmungen werden kurz vor dem Event per Announcement mitgeteilt.
Soweit alles ok für das CITO-Event.
Ich denke, mehr als 2500 werden nicht kommen.
Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 17. August 2021
In der ab dem 19. Oktober 2021 gültigen Fassung
Auszug:
Zugangsbeschränkungen, Testpflicht
(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren nur noch von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen, besucht oder ausgeübt werden:
2. Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2 500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden (Großveranstaltungen) unter Ausnahme von solchen Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes, bei denen voraussichtlich die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sichergestellt ist.
Viel Spaß beim Müllsammeln und ein happy Event wünscht,