Nach der erfolgreichen Aktion im vorigen Dezember hat mich der NABU gefragt, ob wir wieder beim Zurückschneiden der Grauweiden am Kührener Teich helfen können.
Können wir! Die Ortsgruppe Preetz des NABU braucht fleißige Helfer für das Abschneiden von Grauweiden am Kührener Teich.
Treffpunkt ist am 08.10.2023 um 14:00 an den Listingkoordinaten.
Jeder bitte mitbringen: Astschere für Weiden mit Durchmesser von ca. 3 cm, Rosenschere für dünne Triebe, Gummistiefel, ggf. Arbeitshandschuhe. 3 Astscheren können bereitgestellt werden.
Falls der Wasserstand auf dem Gelände ungewöhnlich hoch sein sollte, wäre es gut, wenn zumindest einige Teilnehmer Wathosen mitbringen würden. Das wird ggf. kurzfristig per Announcement angekündigt.
Es werden mindestens 15 Personen benötigt.
Als Belohnung gibt es nach getaner Arbeit kalte Getränke und Kaffee. Becher bzw. Tassen bitte selbst mitbringen, wir wollen ja Müll vermeiden.
Bitte beachten:
An den Parkkoordinaten ist nur Platz für wenige Autos, bildet also bitte Fahrgemeinschaften oder reist mit dem Fahrrad an, ist ja auch viel umweltfreundlicher
Damit ihr wisst, wo wir arbeiten:
Naturschutzgebiet „Kührener Teich und Umgebung“
Das 1994 ausgewiesene, 79 ha große Naturschutzgebiet „Kührener Teich und Umgebung“ liegt, durch den Bahndamm getrennt, unmittelbar südlich des 207 ha großen Naturschutzgebietes „Halbinseln und Buchten im Lanker See“. Durch die Unterschutzstellung werden zwei landesweit bedeutsame Brut-, Rast- und Nahrungsgebiete für bedrohte und seltene Vogelarten sowie für die seltene Rotbauchunke gesichert. Den Kern des Naturschutzgebietes bildet der 40 ha große und im Mittel nur einen halben Meter tiefe Fischteich, der über einen Mönch am Nordrand in den Lanker See entwässert. Nördlich des auf einem schmalen Höhenrücken verlaufenden Weges erstreckt sich bis zum Bahndamm ein artenreiches feuchtes Niederungsgebiet. Durch Einstau ist der natürliche Wasserhaushalt wiederhergestellt. Zeitweise dehnen sich hier große Wasserflächen aus. Das Gebiet ist Bestandteil des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet)
Normalerweise besteht auf dem Gelände ein absolutes Betretungsverbot. Der Organisator hat für diese Pflegeaktion eine Ausnahmegenehmigung von der unteren Naturschutzbehörde von Schleswig-Holstein.