Ein Event nicht nur für UNTAPPD –Freunde.
Laut der Deutschen Bierverordnung handelt es sich beim Bier um ein Getränk, das aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe hergestellt und vergoren wird. Diese Verordnung fußt auf dem Reinheitsgebot von 1516, das mit dem deutschen Tag des Bieres am 23. April gefeiert wird.
Dennoch ist Deutschland in Sachen Bier das Land der Vielfalt. Im Norden trinkt man herbe Biere, im Rheinland Kölsch oder Alt und im Süden Helles und Weizen.
Insgesamt gibt es in Deutschland ca. 5000 Biersorten, produziert in über 1200 Braustätten.
Nun wollen wir mal ein paar der verschiedenen Biere testen.
Bringt bitte ein Glas zum probieren mit.
Außerdem wäre es schön, wenn Ihr auch eine passende Flasche Gerstensaft im Gepäck hättet.
Natürlich ist das keine Bedingung für die Teilnahme am Event.
Ihr könnt auch nur zum Quatschen vorbei kommen, oder Euch ein alkohlfreies Geränk einpacken.
Heute im Test: Zoigl
Der Zoigl (auch Zeugl oder Kommunbier) ist ein Bier, das vor allem in der nördlichen Oberpfalz verbreitet ist und von Privatpersonen gemeinschaftlich gebraut wird. Die Maische für den Zoigl wird im Kommunbrauhaus gekocht und gehopft. Die gewonnene Würze nehmen die einzelnen Zoiglbrauer mit nach Hause und versetzen sie im Gärkeller mit Hefe. Da dabei jeder Zoiglbrauer nach seinem eigenen Rezept verfährt, sind Schwankungen im Geschmack des Zoigl von Ortschaft zu Ortschaft, aber auch von Wirt zu Wirt üblich und für das Zoiglbier geradezu typisch.
Neben diesem traditionellen Zoigl wird heute auch von kommerziellen Brauereien Bier unter dem Namen Zoigl angeboten.
Das Brauen des Zoigl-Bieres gehört zum immateriellen Kulturerbe Bayerns. 2018 wurde die Oberpfälzer Zoiglkultur als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland nach der UNESCO-Konvention anerkannt.
Zoigl ist ein untergäriges Bier, das hell oder dunkel gebraut wird. Es hat den gleichen Hefeanteil, die gleiche Stammwürze sowie den gleichen Alkoholgehalt wie Brauereibier, aber einen geringeren Anteil an Kohlensäure. Viele der Biere sind weder filtriert noch gespundet und damit Zwickelbier.
Das Braurecht liegt oft seit Generationen auf Häusern bzw. Anwesen und ist im Grundbuch festgehalten. Es konnten also ursprünglich nur die Besitzer dieser Häuser brauen. Von der Gemeinde wird häufig ein „Kesselgeld“ erhoben, mit dem Licht, Wasser, Versicherungen und Abnutzung abgegolten werden. Daneben muss ein Braumeister zugegen sein, der den Brauvorgang von Anfang bis Ende begleitet. Zuletzt wendet sich das zuständige Hauptzollamt, das vom Braumeister über jeden Brauvorgang informiert werden muss, mit der Erhebung der Biersteuer an den Brauer.
Das im Kommunbrauhaus hergestellte Bier wird in einem bestimmten Turnus ausgeschenkt. Ist ein Brauberechtigter gerade an der Reihe, zeigt er dies an, indem er eine Stange aus dem Giebelfenster seines Hauses heraushängt. An dieser ist meist ein Zoiglstern („Brauerstern“) befestigt. Daher stammt auch der Name des Bieres, Zoigl (vom nordbairischen für zeigen), was hochdeutsch nichts anderes als Zeichen oder Aushängeschild bedeutet.
BIER bewusst geniessen - Die Deutschen Brauer
Quelle: Wikipedia