Diese sagenumwobene Doppelringwallanlage ist das älteste oberirdisch erkennbare Kulturdenkmal im Ammerland. Sie wurde etwa um 800 n Chr. am damaligen "Friesischen Heerweg" angelegt und diente der Bevölkerung als sporadisch genutzte Fluchtburg.
Im frühen Mittelalter war hier der Gerichtssitz des gesamten Ammergaus, später nur noch für das Amt Rastede. Hier wurde altammersches Bauernrecht gesprochen, welches noch bis zum 17. Jahrhundert von den Oldenburger Grafen bestätigt wurde. Der Ostteil der Anlage wurde im 19. Jahrhundert eingeebnet. 1849 kaufte der Oldenburger Staat den verbliebenen Westteil und stellte ihn unter Schutz.
Hier handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet, der Cache ist vom Rastplatz aus erreichbar - die offiziellen Wege müssen zu keiner Zeit verlassen werden.