Der Galgen
Nachdem sich Weifa 1606 teilweise von den Frondiensten freigekauft hatte und das örtliche Lehngericht in ein Erbgericht umgewandelt wurde, erreichte es 1663 den vollständigen Freikauf.
Damit war Weifa zum Freiflecken geworden, der direkt dem sächsischen Kurfürsten unterstand.
Es wurde vom Amt Stolpen verwaltet. Der jeweilige Erbrichter versah die Aufgabe, die andernorts der Gutsherr innehatte, hielt also auch Gericht.
In schweren Fällen wurde das Amt hinzugezogen.
1703 bestand das Stolpener Amt auf der Errichtung eines "Halsgerichts" auf Weifaer Flur.
Die mit dem dafür notwendigen Kauf der Eiche und dem Bau des Galgens verbundene Ausgaben sind in den Gemeinderechnungen belegt.
Hinweise auf eine stattgefundene Exekution konnten bisher nicht gefunden werden.
Im Jahr 1810 stellte die Gemeinde den Antrag an die Amtshauptmannschaft Bautzen auf Erneuerung des mittlerweile maroden Galgens.
Dies wurde jedoch nicht (mehr) genehmigt. Vermutlich ist der Galgen an der Stelle errichtet worden, wo die Reste der alten "Galgeneiche" stehen, unterhalb der Weifaer Höhe.
Er bestand aus zwei aufrecht stehenden Stämmen mit einem Querbalken.
Die Galgeneiche hatte über die Jahre auch ein Blitzschlag abbekommen, dadurch auch das Aussehen.

Am 06.10.2006 wurde anlässlich der 400-Jahrfeier zum Beginn des Freikaufes und der Erbgerichtsbarkeit eine neue Galgeneiche gepflanzt.
Leider ist damals die Eiche durch Wildfraß wieder eingegangen.