Wenige Meter von hier verläuft die Gemarkungsgrenze von Rade und Mörel vorbei. Das eine Dorf im „Tal“ geschmückt mit den Mühlenteichen und das andere auf dem "Berg" mit der schönen Aussicht Richtung Naturpark Aukrug. Und gerade die Mühlenteiche verbindet die beiden Dörfer in einem gewissen, vielen sicher nicht bekannten, Sinne. Wenn man von hier ein wenig Richtung Westen schaut, kann man im Gebüsch den großen der drei Mühlenteiche erahnen.

Schaut man dann Richtung Osten über den Acker, sieht man auf einen Hang.

Der Hang besteht an einer Stelle aus reichlich Lehm. Dieser Lehm ist als Grunddienstbarkeit heute noch eingetragen, damit der jeweilige Mühlenteichbesitzer im Falle eines Dammbruches Material zur Reparatur beschaffen kann. Diese Grunddienstbarkeit geht auf Friedrich I. König von Dänemark und Norwegen, Herzog von Schleswig und Holstein zurück, der die Rader Wassermühle königlich privilegierte.