An diesem schönen Örtchen stand zu DDR Zeiten ein Kontrollpunkt der Polizei.
Mann nannte diesem auch im Volksmund KP 54.
Dies war ein Kontrollposten des 5 Km breiten Sterrgebiets entlang der innerdeutschen Grenze. Zum Betreten des Sperrgebiet benötigte mann einen Passierschein. Die Bewohner mussten sich registrieren lassen und trugen einen Vermerk im Personalausweis. Der Ausweis musste stets mitgeführt werden und konnte durch Angehörige von Grenzpolizei oder Grenztruppen kontrolliert werden.
Das Nichtmitführen des Personalausweis oder Passierschein führte zur Verhaftung.