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7 Die Deutsche Bundesbahn bezeichnete diese Übergänge explizit nicht als Grenzübergänge, während die Deutsche Reichsbahn immer von Grenzübergangsstellen (GÜSt) sprach.
Am 5. Dezember 1961 geriet der Ortsteil Berlin-Staaken in die Schlagzeilen der Presse, als ein DDR-Lokführer seinen Regional-Zug im damaligen Endbahnhof Albrechtshof nicht zum Stehen brachte, sondern die Grenzsperranlagen in Richtung West-Berlin durchbrach (siehe auch: Spielfilm „Durchbruch Lok 234“). Danach wurde diese Strecke für den Interzonenzugverkehr zwischen Berlin und Hamburg stillgelegt und die Züge über Wannsee umgeleitet.
Es verkehrten im Personenverkehr ausschließlich Schnellzüge. Nach dem Mauerbau 1961 verloren die Transit-Züge nach West-Berlin ihre Verkehrshalte in Bahnhöfen auf DDR-Gebiet mit Ausnahme der Grenzbahnhöfe. Umgangssprachlich Interzonenzüge genannte Züge dienten den Reisen zwischen beiden deutschen Staaten und teilweise auch dem DDR-Binnenverkehr. Ab 1972 gab es bei den Übergängen Marienborn/Helmstedt, Probstzella/Ludwigsstadt und Gutenfürst/Hof neben den Schnellzügen auch je ein dem „Kleinen Grenzverkehr“ dienendes Eilzugpaar, das nur an Wochenenden und nur bis zum nächsten größeren Bahnhof auf DDR-Gebiet fuhr. Ab Sommer 1989 gab es auch ein solches Zugpaar am Übergang Herrnburg – Lübeck.
Drei Tage nach Maueröffnung 1989 wurde auf dem vorher nur zum Gütertransport genutzten Übergang Ellrich–Walkenried der Personenverkehr aufgenommen. Zum Fahrplanwechsel 1990 wurde zudem die wieder aufgebaute Strecke zwischen Eichenberg (DB) und Arenshausen (DR) als Grenzübergang in Betrieb genommen. Wie alle anderen Übergänge verloren sie aber bereits mit der Währungsunion ihre Funktion als Grenzpunkt.
West-Berlin
Zwischen 1961 und 1976 erreichten alle zwischen dem Bundesgebiet und West-Berlin verkehrenden Reisezüge als Transitzüge die Stadt über den Bahnhof Potsdam Griebnitzsee, ab 1976 auch über den Bahnhof Berlin-Staaken. Im Transit wurden die Reisenden kontrolliert, ohne dass formal eine Ein- und Ausreise stattfand. Die Züge von und nach Berlin fuhren ab bzw. bis zum Ost-Berliner Bahnhof Friedrichstraße. Dort wurde für Reisende nach Ost-Berlin und in die DDR eine große Grenzübergangsstelle eingerichtet. Im S-Bahnverkehr endeten West- und Ost-Berliner Linien der Berliner Stadtbahn dort an getrennten Bahnsteigen, zwischen denen anfangs eine Drahtglas-, später eine Metallwand eingebaut wurde. Im Verkehr zwischen beiden Teilen der Stadt mussten die Fahrgäste die Kontrolleinrichtungen im Bahnhof passieren. Einige internationale Züge verkehrten aus West-Berlin kommend über den Berliner Ostbahnhof (1987 bis 1998 Berlin Hauptbahnhof) weiter ins Ausland. Zwischen Friedrichstraße und Ostbahnhof waren sie nur für Transitreisende aus West-Berlin in Drittstaaten zugelassen. Im Bahnhof Friedrichstraße stiegen bei aus Osten kommenden Fernzügen zunächst Passkontrolleinheiten (PKE) in den Uniformen der DDR-Grenztruppen zu, die in Wirklichkeit Angehörige des MfS waren, und kontrollierten die Insassen. Erst danach durften Reisende einsteigen, die die Grenzübergangsstelle im Bahnhof passiert hatten oder mit U- oder S-Bahn aus West-Berlin gekommen waren. Aus Westen gekommene internationale Züge wurden nach dem Fahrgastwechsel vor der Weiterfahrt kontrolliert.
Ostsee und Elbe
Eine besondere Rolle im Grenzsystem der DDR spielten die Ostsee- und die Elbegrenze:
An der Ostseeküste war der gesamte Strandbereich an der Lübecker Bucht von der Grenze an der Halbinsel Priwall bis kurz vor Boltenhagen streng bewachtes Sperrgebiet. Auch der restliche Abschnitt der DDR-Ostseeküste wurde wegen der Nähe zur Bundesrepublik, zu Dänemark und Schweden von der 6. Grenzbrigade Küste der Volksmarine bewacht. Das Befahren des Meeres, ausgenommen der inneren Boddengewässer, mit Sportbooten war nur einem ausgewählten Personenkreis mit Sondergenehmigung (PM 18, PM 19) gestattet.
Gesperrt war auch die 93,7 km lange innerdeutsche Grenze an der Elbe ab dem Wassergrenzübergang Cumlosen[37] bei Wittenberge elbabwärts. Grenzübergänge über den Fluss gab es in diesem Bereich nicht.
Der genaue Grenzverlauf zwischen der DDR und der Bundesrepublik war in diesem Bereich strittig. Nach DDR-Auffassung verlief die Grenze in der Strommitte, nach Sichtweise der Bundesrepublik dagegen am Nordostufer.[38]
Binnenschifffahrt
Zwei Übergänge für die Binnenschifffahrt konnten sowohl für den Berlin-Verkehr als auch für den Wechselverkehr DDR – Bundesrepublik Deutschland genutzt werden. Sie waren nur für den Gütertransport zugelassen, nicht für reine Personenschiffe.
Elbe: Cumlosen[37] – Schnackenburg
Mittellandkanal: Buchhorst (Oebisfelde)[39] – Rühen
An den Grenzen West-Berlins gab es Grenzübergangsstellen für die Frachtschifffahrt auf den meisten schiffbaren Wasserwegen.
Einreise auf Einladung
Jährlich einmal oder mehrmals, bis zu einer Dauer von höchstens 30 Tagen, war die Einreise auf Einladung möglich. Zur Einreise in die DDR wurde ein „Berechtigungsschein“ benötigt. Dieser musste spätestens vier Wochen vor dem Reisetermin von dem in der DDR ansässigen Gastgeber zunächst bei seinen zuständigen Behörden beantragt und dann in die Bundesrepublik gesandt werden. Er benötigte hierfür: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, Tätigkeit, Name und Anschrift des Arbeitgebers, Nummer des Reisepasses und ausstellende Behörde und gegebenenfalls
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