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8 noch das Autokennzeichen. In einem Formular „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ mussten sämtliche mitgeführten Gegenstände, auch die eventuellen Geschenke, die in der DDR bleiben sollten, und die westlichen Zahlungsmittel aufgeführt werden. Das Formular musste an der innerdeutschen Grenze vorgezeigt werden. Die Angaben wurden generell, in der Regel stichprobenweise, teilweise aber auch sehr gründlich, überprüft. Gegen Vorlage des Reisepasses und des Berechtigungsscheines wurde an der Grenze das Visum erteilt. In den ersten Jahren galten die Genehmigungen nur für den Wohnort des Einladenden, später für die gesamte DDR.
Andere Einreisen
Bei Todesfällen oder akuter Lebensgefahr des DDR-Bürgers wurde ein Telegramm mit amtlichem Genehmigungsvermerk des Volkspolizei-Kreisamtes zum Empfang des Visums benötigt.
Touristenreisen mussten mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt über ein Reisebüro gebucht werden, das den Berechtigungsschein beantragte. Die Vorabbuchung des oder der Hotels in einer der 41 angebotenen Städte war vorgeschrieben. Die Aufenthaltsgenehmigung galt nur für denjenigen der 14 Bezirke, in dem das Hotel lag. Es bestand keine Verpflichtung zum Mindestumtausch von DM.
Für Campingreisende standen vom 1. Mai bis 30. September 24 Plätze zur Verfügung. Die Reservierung sollte 40 Tage vor Reisebeginn über ein Reisebüro erfolgen. Dieses besorgte den Berechtigungsschein, die Platzreservierung und den vorgeschriebenen Reisegutschein. Hierfür wurden 25 DM täglich verlangt, die 1:1 gegen Mark der DDR umgetauscht wurden. Die zu nutzenden Grenzübergänge waren genau vorgeschrieben.
Zur Leipziger Messe genügte der Reisepass und der Messeausweis. Damit war die einmalige Ein- und Wiederausreise möglich.
Für Tagesbesuche in den genau abgegrenzten Bereich von Ost-Berlin wurde westdeutschen Bürgern das Visum an den Sektorenübergängen Berlins unmittelbar von den DDR-Behörden erteilt. Wichtig war hier die Rückkehr bis Mitternacht. Ein Berechtigungsschein war nicht notwendig. Den Einwohnern von West-Berlin wurden diese Tagesbesuche nicht gestattet. Für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in West-Berlin hatten, gab es besondere Vorschriften (→ Berechtigungsschein für West-Berliner). Für den im Oktober 1972 eingeführten sogenannten Kleinen Grenzverkehr waren wiederum besondere Regelungen im grenznahen Verkehr maßgeblich.
Tagesausflüge nach Rostock oder seinem Hafenstadtteil waren ab 1976 mit einem Seebäderschiff (Travemünde–Warnemünde) möglich. Mindestumtausch oder Berechtigungsschein war nicht erforderlich.[40]
Gebühren
Für das Visum wurde eine Gebühr von 15 Deutsche Mark erhoben. Für Kinder unter 16 Jahren war es gebührenfrei.
Zusätzlich mussten je Person und Aufenthaltstag 25,00 DM in 25,00 Mark (DDR) umgetauscht werden, die nicht rücktauschbar waren. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren befreit; Kinder bis zum 15. Lebensjahr mussten 7,50 DM pro Tag und Person umtauschen. War infolge von Krankheit ein längerer Aufenthalt, als der genehmigte in der DDR notwendig, wurde auf zusätzlichen Umtausch verzichtet. Die Mindestumtauschsätze galten seit dem 13. Oktober 1980.
Meldepflichten
Der Einreisende musste sich innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft bei dem zuständigen Volkspolizei-Kreisamt beziehungsweise der zuständigen Meldestelle der Volkspolizei anmelden. Hier wurde die Aufenthaltsgenehmigung in den Reisepass eingestempelt. Bei der Anmeldung wurde die Vorlage der Mindestumtausch-Quittung verlangt. Vor der Rückreise musste der DDR-Besucher sich wieder bei der entsprechenden Stelle abmelden und das Visum zur Ausreise wurde im Pass erteilt.
Die Dienststellen in den kleineren Orten waren an Wochenenden und Feiertags geschlossen, daher musste hier die Einreise so geplant werden, dass die 24-Stunden-Frist in jedem Fall eingehalten wurde. In allen größeren Orten und den Städten waren die Volkspolizeidienststellen an jedem Tag geöffnet. Bei der Rückreise am Wochenende konnte die Abmeldung bereits freitags vorgenommen werden. Grundsätzlich waren An- und Abmeldung gleichzeitig möglich, was bei längeren Besuchen jedoch in der Regel bei den Dienststellen auf Missfallen stieß, da diese Vorgehensweise nur für kürzere Aufenthalte vorgesehen war.
Zusätzlich hatte man sich bei einer privaten Übernachtung im für jedes Wohngebäude geführten Hausbuch einzutragen. Praktisch war das nicht immer möglich (wenn zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus die das Hausbuch führende Familie verreist war). Manchmal war die Befolgung auch von der Situation der Gastgeber abhängig; je nach sozialer Kontrolle in der Nachbarschaft und beruflichen Verpflichtungen der Gastgeber wurde der Eintrag von diesen mal dringend erbeten, mal von nicht formal einladenden Gastgebern unterlaufen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Innerdeutsche_Grenze
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