Maxwell-Smart: § 39 BNatSchG
(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen. (...)
Der Notwendigkeit, das Listing in der fraglichen Zeit zu disabeln und die Spiele auf den bestehenden Fledermausschutz hinzuweisen, ist schon zum zweiten Mal in Folge nicht nachgekommen worden, weshalb ich das Listing jetzt archiviere.
Maxwell-Smart
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