Der Weidekamp in
Neuenkleusheim
Im südlichen Kreis Olpe
und Altkreis Siegen ist das Hauptverbreitungsgebiet der
Gemeinschaftswaldungen (Jahnschaften).
Die Familien in den
Dörfern besaßen unterschiedlich große Anteile an den
Gemeinschaftswaldungen und haben diese auch gemeinsam
bewirtschaftet.
Ein großer Anteil des
Waldbesitzes war Niederwald, besser bekannt unter dem Namen
Hauberg.
Diese historische
Waldnutzungsform, die den Bedürfnissen der damals wirtschaftenden
Landbevölkerung entsprach, versorgte die Bevölkerung mit
Brennholz,
war Lieferant für
Eichenlohe (ein begehrter Rohstoff für die Lederherstellung),
Standort für Roggenanbau und eben auch Viehweide (Waldhude).
Innerhalb der
kleinbäuerliche Struktur im südlichen Sauerland konnten sich die
Landwirte keine eigene Weidewirtschaft im eigenen Betrieb aufbauen,
weil die Kleinstparzellen für Heuwerbung und Ackerbau dringend
gebraucht wurden.
Damals wurde in jedem
Haus Vieh gehalten. Wer einen Haushalt unterhielt und Besitz hatte,
hatte auch in den Gemeinschaftswaldungen ein Huderecht.
Die Nutzungen der
Gemeinschaftswaldungen zur Viehhude war im Olper Forstgesetz von
1897 erstmals gesetzlich geregelt.
Die gesetzliche Regelung
im Olper Forstgesetz lässt vermuten, dass die Nutzungsvielfalt in
den Haubergen nicht nur positive Auswirkungen hatte.
Mit der beginnenden
Umstellung zum Hochwald und Zunahme der Fichtenanpflanzungen nach
dem Ersten Weltkrieg wurde die Waldhude abgelöst durch die Anlage
von Weidekämpen.
Die neu angelegten
Gemeinschaftsweiden, waren auch für die Versorgung des Viehs und
die Arbeit des Hirten ein riesiger Fortschritt.
Mit einer gleichmäßigen
Futter- und Wasserversorgung wird auch die Leistungsfähigkeit des
Rindviehs erheblich gestiegen sein.
Dieser um 1932 durch
Rodung geschaffene Weidekamp wird auch heute noch als
Gemeinschaftsweide genutzt. Der Besitz von ca. 30 ha lässt erahnen,
welchen Umfang die Rindviehviehhaltung in Neuenkleusheim hatte.
Da in diesen Zeiten nur
das Milchvieh dort gehütet wurde, reichte diese Fläche aus, um
50-60 Milchkühe im Sommer zu ernähren. Dieser Weidekamp war wie die
meisten Weidekämpe im Besitz der Jahnschaftsmitglieder.
Analog zu der Zahl der
Anteile im Gemeinschaftswald waren auch die Anteile im Weidekamp
festgelegt.
Der Weidekamp wurde nach
den Vorschriften des Gesetzes über Wasser und Bodenverbände als
Selbsthilfeorganisation verwaltet.
Die Überschüsse wurden
den Rücklagen zugeführt und dienten der Finanzierung von neuen
Zäunen und Tränken.
Dank des ehrenamtlichen
Engagements der Ortsbewohner wurde diese Einrichtung auch in den
Zeiten des raschen Strukturwandels in der Landwirtschaft weiter
gepflegt und entwickelt.
Johann Kleine aus
Neuenkleusheim hat durch sein Engagement mit dafür gesorgt, dass z.
B. das Huderecht, das sich auf die Solstätten begründete, auf die
neuen Häuser mit übertragen wurde, wenn ein älteres Haus verkauft
wurde, mit dem ein Huderecht verbunden war.
Durch die konsequente
Führung der Mitgliederliste auch in den Zeiten, in denen aus
Neuenkleusheim kaum noch Vieh aufgetrieben wurde, war man in der
Lage, nach neuen Organisationsformen zu suchen und diese auch
einzuführen.
Im Jahre 1980 hat der
Landwirtschaftsminister des Landes NRW, Bäumer, unseren Antrag auf
Liquidation des Bodenverbandes Viehweide Neuenkleusheim
genehmigt.
Der damalige Vorstand
mit Albert Middel, Josef Kleine und Josef Bender war zu der
Überzeugung gelangt, dass eine neue Rechtsform für den Besitz des
Neuenkleusheimer Weidekampes notwendig sei.
Der Viehauftrieb aus dem
Dorf war unbedeutend geworden, und man war auf auswärtiges
Pensionsvieh angewiesen.
Mit der Auflösung des
Bodenverbandes konnten die Rücklagen teilweise ausgezahlt und die
Neugründung einer eingetragenen Genossenschaft finanziert
werden.
Ein wichtiger
Bestandteil der Neuorganisation war die Eintragung der
Mitgliederanteile in ein Anteilsgrundbuch und damit die Loslösung
von der Solstätte, die mit den bestehenden Häusern verbunden
war.
Die festgelegten
Miteigentumsanteile konnten damit separat vererbt oder veräußert
werden. Der Besitz teilte sich auf zunächst 53 Miteigentümer mit
923 Anteilen auf.
Zur Zeit hat der
Weidekamp 48 Miteigentümer mit 881 Anteilen mit einer Gesamtgröße
von 29,70 ha. Davon sind ca. 23 ha Grünland und 6,5 ha
Wald/Holzung.
Die neu entstandene
Bodengenossenschaft Neuenkleusheim Engelsberg e. G. erhielt ein
Nießbrauchsrecht zur Weidenutzung an dem Gemeinschaftsbesitz.
Die Genossenschaft
sorgte fortan dafür, dass der Weidekamp auch finanziell erfolgreich
geführt wurde. Im Zeitraum von der Neugründung bis zum heutigen
Tage hat sich wieder einiges gewandelt:
-
Bis 1991 wurde der
Weidekamp intensiv bewirtschaftet ,soweit dies möglich war.
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Es wurden ca. 80 Rinder
aufgetrieben.
-
Die Rinder kamen von
ca.7-1O Landwirten aus der Region die auf diese Weise ihre knappe
Futterfläche überbrücken konnten.
-
Waren es anfangs Rinder
aus milchviehhaltenden Betrieben, so werden heute weit überwiegend
Rinder aus der Fleischrinderhaltung aufgetrieben, die später den
Mutterkuhbestand des Besitzers ergänzen sollen.
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1991 wurde die
Wirtschaftsweise auf extensive Weidewirtschaft umgestellt.
-
Durch den Verzicht auf
Stickstoffdüngung und andere Einschränkungen wurde der Viehauftrieb
auf ca. 60 Tiere reduziert.
-
1997 ging man aufgrund
der positiven Erfahrungen zur ökologischen Wirtschaftsweise über
und wurde Mitglied in dem Öko Anbauverband Naturland.
-
Seit dem 1. Januar 1999
sind wir Mitglied im Anbauverband Biokreis.
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1997 ging man aufgrund
der positiven Erfahrungen zur ökologischen Wirtschaftsweise über
und wurde Mitglied in dem Öko Anbauverband Naturland.
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Seit dem 1. Januar 1999
sind wir Mitglied im Anbauverband Biokreis.
Der Vorstand und der
Aufsichtsrat unserer Genossenschaft haben natürlich auch die
Änderungen in der Agrarwirtschaft verfolgt und Überlegungen zu den
Auswirkungen auf den Bestand unseres Weidekampes angestellt.
Der Weidekamp wurde auch
deshalb in der ursprünglichen Form weitergeführt, weil Überschüsse
erwirtschaftet wurden, die an die Mitglieder ausgezahlt wurden.
Als das Baurecht für die
Errichtung von Windkraftanlagen 1996 novelliert wurde, hat man das
Thema Windkraftnutzung auf dem Engelsberg aufgegriffen.
Da der Geschäftsführer
unserer Genossenschaft dem Thema regenerative Energieerzeugung
positiv verbunden war, hat man die Möglichkeiten näher untersucht
und kam durch ein Windgutachten zu der Überzeugung, dass ein
Betrieb von Windkraftanlagen wirtschaftlich interessant ist.
Ein Antrag bei der Stadt
Olpe zur Ausweisung einer Windkonzentrationszone war erfolgreich,
weil nach der neuen Rechtslage jede Kommune bis 1998 derartige
Vorrangzonen ausweisen sollte.
Im Stadtgebiet Olpe
konnten der Weidekamp Rehringhausen im Besitz der
Waldgenossenschaft Rehringhausen und der Weidekamp Neuenkleusheim
als Vorrangzone für Windkraftnutzung ausgewiesen werden.
Nach umfangreichen
Untersuchungen wurde festgestellt, dass nachteilige Wirkungen durch
Lärm und Schattenwurf nicht zu befürchten sind .
Der bestehende
Winderlass der Landesregierung, der die Grundsätze für die
Ausweisung von Konzentrationszonen festlegte, enthielt u.a. die
Anweisung, in Waldgebieten keine Konzentrationen auszuweisen.
Es zeigte sich an diesem
Beispiel, dass ein Festhalten an einer historischen
Wirtschaftsweise wie einer Pensionsweide auch positive Auswirkungen
haben kann.
Wäre der Weidekamp in
den 1970er Jahren aufgeforstet bzw. verpachtet worden, wäre
natürlich auch kein Gremium mehr vorhanden gewesen, sich um die
weitere Nutzung dieses Besitzes zu kümmern und nach neuen
Nutzungsformen wie der Windkraft Ausschau zu halten.
Von der Ausweisung
dieser Fläche als Windvorrangfläche im Jahr 1998 bis zur
Verwirklichung ging einige Zeit ins Land.
Die
Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft wurde umfassend
informiert, und man hatte die Verpachtung dieser Flächen an
Betreiberfirmen ins Auge gefasst.
Bei der Vorbereitung
dieser Verpachtung wurde deutlich, dass die Weidegenossenschaft als
Nießbrauchsberechtigte an dem Grundbesitz nicht das Recht besaß,
Verträge zur Windkraftnutzung abzuschließen,
weil bei der Eintragung
des Nießbrauches zur Weidenutzung im Jahr 1980 Windkraftnutzung
noch kein Thema war.
In einer langwierigen
Prozedur haben dann im Januar 2001 alle Miteigentümer einer
weiteren Grunddienstbarkeit zugestimmt.
Im Rahmen der
Pachtverhandlungen mit Betreiberfirmen wurde auch immer
offenkundiger, dass der Bau eines Windparkes mit 3 Anlagen
eigentlich keine Hexerei ist.
Wenn bei einem guten
Projekt mit hoher Leistung die Rendite stimmt und das Risiko der
Investition überschaubar ist, so gibt es keinen Grund, diese Chance
nicht selbst zu ergreifen.
Mit der Verwirklichung
des Bürgerwindparkes, also einer breit gestreuten Beteiligung in
der Bevölkerung, erreichen wir ein gesteigertes Interesse an dem
Thema natürliche Energien und nachhaltiges Wirtschaften.
Uns war von Anfang an
wichtig, dass wir die Bürger des Ortes Neuenkleusheim
einbeziehen.
Text: Rudolf Kreiser