Burgfriedenssäule Nr. 25
Burgfriedenssäulen markieren den Zuständigkeitsbereich eines Stadtgerichts und dessen Rechtssprechung. In Landshut wurde im Jahr 1508 der Bereich des Burgfriedens schriftlich festgelegt. In der folge machte man diesen durch gemauerte Säulen in der Landschaft kenntlich.
Bis heute haben sich in Landshut 43 Burgfriedenssäulen oder Burgfriedenssteine erhalten. Anstelle von verschwundenen Markierungen setzte man Ersatzsteine. Somit ist bis in die Gegenwart der räumliche Bereich des „Friedens“, der für die Bevölkerung und Besucher Schutz und Rechtssicherheit bot, in der Landschaft deutlich gekennzeichnet.
Die Landshuter Burgfriedenssäulen stellen heute einzigartige Baudenkmäler dar, die die Jahrhunderte überdauert haben.
Quelle: Schild welches bei Burgfriedenssäule Nr. 6 aufgestellt wurde.
Der Begriff Burgfrieden:
Der Ausdruck Burgfrieden oder Burgfriede bezeichnete im Mittelalter einen Hoheitsbereich um eine Burg, in dem Fehden, also Feindeshandlungen von Privatpersonen untereinander, unter Androhung der Acht verboten waren.
Quelle: Wikipedia
Am Abhang muss nicht geklettert werden.