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Printable information sheet to attach to Mund-Nasen-Bedeckung (Snutdauk, Schnutentuch oder Snutenpulli)
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This is not collectible.
Quelle: BfArm (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
Link: Link zum BfArM-Artikel
Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)
Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation zu SARS-CoV-2 / Covid-19 werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck - und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen - unterscheiden, möchte das BfArM im Folgenden auf wesentliche Charakteristika hinweisen.
Bei den Masken, die aktuell im Infektionsschutz eingesetzt werden, unterscheiden wir prinzipiell zwischen (1.) Mund-Nasen-Bedeckungen, (2.) medizinischen Gesichtsmasken (umgangssprachlich auch: OP-Masken, Mund-Nasenschutz, Mundschutz, etc.) und (3.) partikelfiltrierenden Halbmasken (umgangssprachlich auch: Atemschutzmasken, FFP-Masken, etc.)
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Maskentyp / Eigenschaften
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1. Mund-Nasen-Bedeckung
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2. Medizinische Gesichtsmasken
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3. Partikelfiltrierende Halbmasken
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Schutzwirkung
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designabhängig
bieten die Masken Schutz vor Tröpfchen, durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert und beim Einatmen Tröpfchen abgefangen werden
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Schutz vor Tröpfchen, geringer Schutz vor Aerosolen
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Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen
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1. „Mund-Nasen-Bedeckung“
Zu den Mund-Nasen-Bedeckungen zählen alle Masken, die nicht gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an medizinische Gesichtsmasken oder partikelfiltrierende Halbmasken geprüft wurden und demnach als solche rechtmäßig in Verkehr sind. Oft werden sie aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen. Entsprechende Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung benannt und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden, weil sie nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweise erbracht bzw. das gesetzlich vorgesehene Nachweisverfahren durchlaufen haben.
Unabhängig von normativ definierten Leistungsnachweisen, wie sie für medizinische Gesichtsmasken und partikelfiltrierende Halbmasken gefordert sind, wurde inzwischen auf Basis der breiten, internationalen gewonnenen Erfahrungen die Wirksamkeit der Mund-Nasen-Bedeckungen im Sinne eines allgemeinen Bevölkerungsschutzes in zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen bestätigt. Dabei ist die Schutzwirkung der Masken abhängig von der Dichtheit und Qualität des verwendeten Materials, der Anpassung an die Gesichtsform und der Anzahl der Lagen. Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang z.B. besser geeignet als leicht gewebte Stoffe. Durch das richtige Tragen guter „Alltagsmasken“ kann also nach derzeitigem Erkenntnisstand die Gefährdung durch erregerhaltige Tröpfchen deutlich gemindert werden.
Hinweise für Anwender zur Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen:
Der Schutz vor Ansteckung mit dem SARS-CoV-2 ist als Gesamtkonzept zu verstehen. Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen in Kombination mit den empfohlenen hygienischen Maßnahmen und dem Tragen von Masken. Auch das richtige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bietet eine Schutzfunktion vor Tröpfchen und dem Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit ggfs. kontaminierten Händen.
Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:
- Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
- Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
- Auch mit Maske sollte der vom RKI empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
- Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
- Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
- Masken sollten idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
- Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
Bei Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 wird, abhängig von der Zweckbestimmung, zwischen zwei Typen unterschieden:
2. Medizinische Gesichtsmasken
Medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken) sind für den Fremdschutz entwickelt und schützen das Gegenüber vor der Exposition infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. Allerdings schützen entsprechende medizinische Gesichtsmasken bei festem Sitz auch den Träger der Maske, auch wenn dies nicht die primäre Zweckbestimmung der Masken ist. Sie werden z.B. eingesetzt, um zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen.
3. Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3)
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen.
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